Flugblatt zum Gerichtsprozess:
Verbreitung erwünscht!
Samstag, 22. Oktober 2011
Pressemitteilung - Cochem: Gerichtsprozess gegen Atomwaffengegner
Am 24.10.2011 um 11 Uhr hat das Amtsgericht Cochem die Friedensaktivisten Toni Schunck und Christian Mallas geladen, um sie wegen einer Aktion des zivilen Ungehorsams zu jeweils 50 Tagessätzen Strafe zu verurteilen. Ihnen wird vorgeworfen, auf das Gelände des Fliegerhorst Büchel eingedrungen zu sein, um gegen Atom- und Uranwaffen zu protestieren. In Büchel lagern 20 US-Atombomben, die von Bundeswehrpiloten mit Tornado-Kampfjets ins Ziel geflogen werden sollen. „Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, tatenlos zuzusehen, wie in Büchel von einer Regierung, die sich ständig anmaßt, auch in meinem Namen zu sprechen, das Potential für die sofortige Vernichtung tausender Menschen aufrecht erhalten wird“ sagte einer der Aktivist_innen. Deshalb rufen die beiden Angeklagten alle Menschen, die mit der Existenz von Atombomben ebenfalls nicht einverstanden sind, dazu auf, sie solidarisch im Gerichtssaal zu unterstützen.
Am Abend des 7.August 2009 befestigten Friedensaktivist_innen am Zaun des Fliegerhorstes Büchel (Rheinland-Pfalz) in Anwesenheit der Presse ein Transparent „KEINE URANWAFFEN: GBU-24 + TAURUS AUCH ILLEGAL“. Daraufhin betraten drei FriedensaktivistInnen das Militärgelände, um die im Vorfeld angekündigte zivile Inspektion der in Büchel gelagerten Massenvernichtungswaffen als ersten Schritt zur Abrüstung vorzunehmen. Dort wurden die deeskalierend auftretenden Friendensaktivist_innen sogleich von einer Feldjägerstreife festgenommen und auf angeblich mitgeführte Waffen und Sprengstoff durchsucht. Zwischen der Festnahme durch die Feldjäger und dem Eintreffen der Polizei überreichten die drei Aktivist_innen den Feldjägern zwei Exemplare eines Berichts über die Gesundheitsschäden durch den Einsatz uranhaltiger Munition mit der Bitte, sie dem US- und dem deutschen Lagerkommandanten zu überreichen. Sie erläuterten den Feldjägern ihre Kritik an militärischer „Konfliktlösung“ und riefen die Soldaten dazu auf, im Ernstfall einen völkerrechtswidrigen Befehl zum Atombombenabwurf zu verweigern.
Die Aktion soll nun ein juristisches Nachspiel haben. Das Amtsgericht Cochem befand, dass die Aktion den Tatbestand des Hausfriedensbruches erfülle, und erstellte Strafbefehle über 750 Euro. Gegen diesen legten die Friedensaktivist_innen Einspruch ein. Nun kommt es am 24.10.2011 um 11 Uhr im Amtsgericht Cochem zur Hauptverhandlung. „Ich rechne mir keine großen juristischen Chancen aus. In diesem Land ist die Möglichkeit zur staatlich legitimierten Ermordung von Hunderttausenden Menschen ein kleineres Übel als friedlicher Protest dagegen!“ analysiert einer der Angeklagten.
Geplante Aktionen im Vorfeld
Um auch die lokale Öffentlichkeit auf die Problematik der in der Eifel gelagerten Atombomben und die damit verbundenen Risiken aufmerksam zu machen, wollen die Angeklagten und ihre Unterstützer_innen am Samstag, 22.10. um 14:00 in Cochem an der Fußgängerbrücke eine bunte kreative Aktion durchführen. Zudem ist für den Tag des Prozesses ab 10:30 vor dem Amtsgericht Cochem eine Theateraktion mit Großpuppen geplant.
Kontakt:
christianmallas@gmx.de
0151-24 23 6004
Weitere Infos unter http://bye-bye-voelkerrecht.blogspot.com/
Donnerstag, 11. August 2011
Gerichtsprozess!
24. Oktober 2011, 11 Uhr
Amtsgericht Cochem (Ravenestr. 39, 56812 Cochem, Tel. 02671 9880-0)
Kommt alle!
Entpolitisierung durch Kriminalisierung
Hier wird eine politische Aktion mit Kundgebungscharakter kriminalisiert und darüber entpolitisert.
Atomwaffen sind doof – darüber sind sich die meisten Menschen einig, sogar viele Soldaten, Polizisten, Richter, Politiker. Aber auch in einer Demokratie sollen nicht die Menschen selbst, sondern die Volxvertreter eine Welt ohne Atomwaffen schaffen – auch wenn offensichtlich ist, dass die das gar nicht wirklich wollen. Und deshalb soll niemensch gegen A-Waffen aufmucken und die es trotzdem tun, müssen dafür bestraft werden. Weil es aber in ner Volxherrschaft nicht so schön aussieht, wenn man dem Pöbel das Maul verbietet, werde ich offiziell nicht wegen „Dagegensein“, sondern wegen „Hausfriedensbruch“ anjeklacht.
Abonnieren
Posts (Atom)